Agilent Technologies LSCA - Our measure is your success
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Allgemeine Bedingungen 

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Agilent Technologies
Allgemeine Bedingungen fur Seminare & Schulungsveranstaltungen Life Sciences und Chemical Analysis Education Services


 I. Allgemeines 
Allen Leistungen im Rahmen der Seminarprogramme liegen diese «Allgemeinen Bedingungen Seminare & Schulungsveranstaltungen» von Agilent Technologies zugrunde. Ergänzend gelten die Agilent Geschäftsbedingungen. Sollten sich die Bestimmungen der Agilent Geschäftsbedingungen mit diesen Allgemeinen Bedingungen widersprechen, gehen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen vor.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten innerhalb der Agilent Technologies Unternehmensgruppe elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
 
II. Anmeldung und Anmeldebestätigung   
Eine Anmeldung zu den Seminaren ist telefonisch oder schriftlich möglich. Bei telefonischer Anmeldung nimmt Agilent Technologies nur eine Platzreservierung vor, die für Agilent Technologies eine Woche bindend ist. Sobald eine schriftliche Bestellung eingereicht wird, wird diese Platzreservierung in eine feste Buchung umgewandelt. Der Kunde erhält von Agilent Technologies eine schriftliche Bestätigung.

 III. Termine und Fristen/Absage durch Agilent  
Soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt, sind die Seminartermine nur verbindlich, wenn sie von Agilent Technologies schriftlich bestätigt wurden. Agilent Technologies behält sich vor, Seminare bis spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn abzusagen. Agilent Technologies teilt diese Seminarabsage dem Kunden unverzüglich mit und nimmt auf Wunsch eine Umbuchung auf eines der darauffolgenden Seminare vor.
Etwaige bezahlte Seminargebühren werden dem Kunden zurückerstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen einer Seminarabsage sind ausgeschlossen, Ziffer IX. Bleibt unberührt. 
 
IV. Absagen durch Teilnehmer  
Eine schriftliche Absage oder Umbuchung ist bis zu 10 Arbeitstage vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Für spätere Absagen berechnet Agilent Technologies eine Stornogebühr pro Kurs und Teilnehmer in Höhe von 50% der Seminargebühren; für spätere Umbuchungen reduziert sich die Stornogebühr auf 25% der Seminargebühr, soweit eine Teilnahme an dem umgebuchten Seminar stattfindet. Bei Nichterscheinen ist die Seminargebühr in voller Höhe zu bezahlen. Dies gilt nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer rechtzeitig gestellt wird.
Diese Absage- und Umbuchungsregelungen gelten auch, wenn ein gebuchtes Seminar ganz oder teilweise mit Trainingseinheiten bezahlt wird.
 
V. Agilent Technologies - Seminare beim Auftraggeber  
Wird ein Seminar vereinbarungsgemäß in den Geschäftsräumen des Kunden durchgeführt, so sorgt der Kunde nach Absprache mit Agilent Technologies auf eigene Kosten für einen geeigneten Raum sowie für etwa benötigte, von Agilent Technologies nicht gestellte Hilfsmittel. Die Durchführung eines solchen Seminars zu dem bestätigten Termin ist von der Zahl der Teilnehmer unabhängig.
 
VI. Seminarzeiten 
Die Seminarzeiten sind in der Regel von 9.00 bis 17.00 Uhr. Abweichungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
 
VII. Seminargebühr  
Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der Seminardurchführung gültigen Preisliste. Die Preise schließen neben der Seminargebühr auch die erforderlichen Seminarunterlagen sowie die notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme in den Schulungszentren mit ein. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rechnungen werden nach Beginn des Seminars erstellt. Die Seminargebühr ist mit Rechnungserhalt fällig und  innerhalb 30 Tagen zahlbar. Die Gebühr kann auch mit gültigen Trainingseinheiten verrechnet werden.

VIII. Trainingseinheiten 
Kunden können Trainingseinheiten für Seminare von Agilent Technologies Life Sciences und Chemical Analysis Education Services erwerben.
Diese Trainingseinheiten lauten auf einen festgelegten Betrag. Der Wert der Trainingseinheiten kann mit den Seminargebühren der Agilent Technologies Life Sciences und Chemical Analysis Education Services verrechnet werden; er kann nicht eingelöst werden für sonstige Ausgaben des Kunden wie z.B. Reisekosten.

  • Die Trainingseinheiten haben eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Bestelldatum; nach Ablauf dieser Frist verfallen sie und können nicht mehr zur Bezahlung von Seminaren der Life Sciences und Chemical Analysis Education Services eingelöst werden. Die Trainingseinheiten können nur in dem Land zur Bezahlung von Seminaren der Life Sciences und Chemical Analysis Education Services eingelöst werden, in dem die Seminare gebucht werden.
  • Eine Rückgabe gegen Erstattung des Wertes der Trainingseinheiten ist ausgeschlossen.
  • Im Falle einer kostenpflichtigen Absage oder Umbuchung eines Seminars, das ganz oder teilweise mit Trainingseinheiten bezahlt wurde, verlängert sich die Gültigkeitsdauer der zur Bezahlung eingelösten Trainingseinheiten nicht.
  • Eine Übertragung der Trainingseinheiten vom Kunden auf einen Dritten ist ausgeschlossen.
  • Die Trainingseinheiten sind mit Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Rabatte, Nachlässe oder sonstige Werbeaktionen, die für den Erwerb von sonstigen Agilent Technologies Produkten oder Dienstleistungen durch den Kunden gelten, sind auf den Wert der Trainingseinheiten nicht anwendbar.

IX. Copyright  
Die Seminarunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teilen daraus bleiben vorbehalten. Kein Teil der Seminarunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Agilent Technologies reproduziert oder insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme
verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
 
X. Schadenersatzansprüche   
Agilent Technologies haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Agilent Technologies haftet ferner für die schuldhafte, den Vertragszweck gefährdende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist der Schadenersatz auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt Agilent Technologies bei Vertragsschluss nach den Agilent Technologies damals bekannten Umständen
vernünftigerweise vorhersehen konnte. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall, entgangener Gewinn, ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt. Eine weitergehende Haftung übernimmt Agilent Technologies nicht.
Für vom Teilnehmer während eines Seminars eingebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen. Agilent Technologies übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Schulungsmaßnahmen.
 
XI. Vertraulichkeit 
Ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Informationen oder Unterlagen der jeweils anderen Partei werden vertraulich behandelt und nicht an dritte Personen außerhalb des Firmenverbundes des Empfängers weitergegeben. Diese Verpflichtung endet 3 Jahre nach Erhalt der vertraulichen Informationen oder Unterlagen oder wenn diese Informationen ohne Verletzung von Vertraulichkeitsvereinbarungen (1) öffentlich zugänglich geworden sind, (2) von anderer Seite dem Empfänger mitgeteilt wurden, oder (3) der Empfänger diese unabhängig entwickelt oder in Erfahrung gebracht hat.
 
XII. Sonstiges
Agilent Technologies behält sich vor, Seminarinhalte entsprechend den markt- oder produkttechnischen Erfordernissen zu gestalten und anzupassen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung/Zurückbehaltung wegen Forderungen gegen Agilent Technologies nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort.
Es gilt das Recht des Landes, in dem die Agilent Technologies Gesellschaft ihren Sitz hat, die die Seminare dem Kunden angeboten hat; das UN Kaufrecht gilt nicht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der jeweiligen Agilent Technologies Gesellschaft.

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